Für die Ausschreibung werden zwei Regatten als WMA ausgewählt:
- 18.04.2015-19.04.2015 Ostseecup
- 25.04.2015-26.04.2015 Prenzlauer Frühling
Werden bei beiden Regatten insgesamt weniger als 8 Wettfahrten gesegelt wird der Frühjahrscup in Güstrow am 02./03.05.2015 als weitere Regatta in die Wertung aufgenommen.
Jede Mannschaft erhält für jede Einzelwettfahrt der Ausscheidungsregatten Punkte entsprechend ihrer Platzierung in der Einzelwettfahrt lt. offizieller Endergebnisliste des Veranstalters. Gestrichene Wettfahrten werden dabei ebenfalls einbezogen.
Erfolgt bei einer Regatta durch eine Mannschaft kein Start, erhält sie für jede nicht gesegelte Wettfahrt Punkte für den Zielplatz, der 2 größer ist als die Anzahl der für die Regatta gemeldeten Boote.
Bei allen Wettfahrten werden ausländische Starter nicht mitgewertet. Nach Beendigung der Ausscheidungsregatten werden von den gesegelten Wettfahrten die schlechtesten gestrichen:
ab 10 Wettfahrten 2 Streichungen
ab 5 Wettfahrten 1 Streichung
Ein DND wird nicht gestrichen. Die Punkte aller Wettfahrten werden dann addiert. Kandidaten für eine Nominierung zur WM sind die besten 5 Mannschaften mit der geringsten Punktzahl, sowie die 2 nächsten besten Jüngstenmannschaften (Vorschoter + Stm. geb. nach dem 01.01.2001), wenn sie sich unter den besten 10 Mannschaften befinden. Trifft dies für keine Mannschaften zu, rücken die nächstbesten Teams nach. Eine mögliche Punktgleichheit wird gemäß Wettfahrtregeln Anhang A aufgelöst.
Die Annahme der Nominierung verpflichtet zur Teilnahme an der Regatta in Workum / Holland vom 14.05.-17.05.2015. Erfolgt durch ein Team keine Teilnahme an der Regatta rückt die nächste Mannschaft nach.
Eine Wertung gilt nur für Steuermann und Vorschoter gemeinsam, ein Mannschaftswechsel ist nicht zulässig.
Für eine Nominierung ist für Steuermann und Vorschoter eine Mitgliedschaft in der GerCCA bzw. bis zum 15.04.15 eine Meldung des Seglers im Rahmen einer Bootsmitgliedschaft eines Mitgliedsvereines der GerCCA erforderlich. (Erläuterung siehe *)
Von den Seglern wird erwartet, dass sie sich während und außerhalb der Wettfahrten sportlich fair und als Mitglied des deutschen Teams angemessen verhalten. Bei Fehlverhalten kann der Vorstand der GerCCA eine Nominierung zurückziehen, bzw. den Segler aus dem Team ausschließen.
* Zur gültigen Nominierung ist es nötig, dass beide Segler (Steuermann und Vorschoter)
Mitglied in der GerCCA sind. Dies ist zum einen über jeweils eine Einzelmitgliedschaft (Mitgliedschaft (ein aktiver Segler) 20,- €) oder über eine Vereinsmitgliedschaft möglich. Im Fall der Vereinsmitgliedschaft müssen dann über den Verein beide Segler an die GerCCA gemeldet werden und für beide Segler der Beitrag bezahlt werden.