Die Nominierung zur WM erfolgt ab der Qualifikation zur WM im Jahr 2020 nach folgendem Qualifikationsmodus, entsprechend dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.10.2018:

Die Nominierung zu einer WM erfolgt durch die GerCCA nach folgendem Modus:

  1. Die Qualifikation zu einer WM erfolgt durch drei Regatten (WMA). Diese drei Regatten wer-den durch den Vorstand der GerCCA bis zum 31.01. des WM-Jahres benannt. Sollte eine der geplanten Regatten vom veranstaltenden Verein abgesagt werden, entfällt diese ersatzlos.
  2. Die Wertung erfolgt nach Anhang A der WR. Die Wertung DNC bedeutet: nicht gestartet, nicht für die Wettfahrt gemeldet (dies ändert WR A9 und A11). In Abänderung von A 2.1 der WR, erfolgt je gewertete 6 Wettfahrten ein Streicher.
  3. Sollten bis zum Abschluss der Wettfahrtserie nur fünf oder weniger Wettfahrten gewertet worden sein, erfolgt die Nominierung auf Grundlage der Rangliste, Stichtag eine Woche vor der dritten WMA.
  4. Nominierungsvoraussetzungen sind:
    • Alle Besatzungsmitglieder müssen zum Meldeschluss für die dritte WMA in der Rangliste der GerCCA namentlich geführt werden
    • Der/die Steuermann/frau verpflichtet sich, in der Crew-Zusammensetzung bei der WM zu segeln, wie die Besatzung bei der dritten WMA-Regatta gemeldet/gestartet ist.
  5. Die nominierten Mannschaften müssen dem Sportwart der GerCCA innerhalb von 14 Tagen ab der Nominierung, schriftlich die Annahme der Nominierung bestätigen. Hierfür ist das Formular zu verwenden, welches bei der Nominierung mit überreicht wird.
  6. Bei Krankheit des Vorschoters kann der Vorstand der GerCCA auf schriftlichen Antrag einen Ersatzvorschoter genehmigen.
  7. Dieser unveränderliche Modus gilt ein Jahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht die Mitgliederversammlung einen anderen Modus beschließt.
  8. Bei Fragen und Interpretationen zu diesem Modus entscheidet der Sportwart der GerCCA selbstständig.