(letzte Änderungen durch die Mitgliederversammlung kursiv markiert)

Die Nominierung zur WM erfolgt nach folgendem Qualifikationsmodus, entsprechend dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.10.2018:

  1. Die Nominierung zur WM erfolgt durch drei Qualifikationsregatten. Diese drei Qualifikationsregatten werden durch die Klassenvereinigung bis zum 30.07. des Vorjahres benannt.
  2. Die Wertung erfolgt nach Anhang A der WR, insbesondere A9 ( Wertung einer Wettfahrtserie, die länger als eine Regatta ist).
  3. Sollten bis zum Abschluss der Wettfahrtserie nur fünf oder weniger Wettfahrten gewertet worden sein, erfolgt die Nominierung der WM Kader auf Grundlage der Rangliste, Stichtag eine Woche vor der dritten WMA.
  4. Nominierungsvoraussetzungen sind:
    • Alle Besatzungsmitglieder müssen zum Zeitpunkt der Nominierung Mitglied in einem Verein sein, der Mitglied der GerCCA ist und als aktive Segler an die GerCCA gemeldet sein.
    • Nur die Besatzungsmitglieder der 3. WMA müssen im Zeitraum eines Jahres vor der letzten Qualifikationsregatta an einer ausländischen Cadetregatta teilgenommen haben. Der Nachweis der Teilnahme an einer ausländischen Regatta erfolgt durch Übersendung einer Ergebnisliste an den Sportwart bis 5 Tage vor der dritten WMA. Er liegt in der Verantwortung des Seglers.
    • Der/die Steuermann/frau verpflichtet sich, in der Crew-Zusammensetzung bei der WM zu segeln, wie die Besatzung bei der dritten WMA gemeldet/gestartet ist.
  5. Bei Verzicht einer Mannschaft auf die Nominierung rückt die nächste Mannschaft nach. Sind keine Nachrücker vorhanden, die die erforderlichen Kriterien erfüllen, können Mannschaften auf Antrag vom Vorstand nominiert werden.

Bei Krankheit des Vorschoters kann der Vorstand der GerCCA auf schriftlichen Antrag einen Ersatzvorschoter genehmigen.


Interpretationen in Abstimmung mit den Jugendsprechern und den Beschlüsse der Mitgleiderversammlung:

  1. eine ausländische Regatta ist „Jede Cadet Klassenregatta bei der nicht die Ordnungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbands gelten. Außerdem jede Cadet Klassenregatta mit mehrheitlich ausländischen gestarteten Booten.“

    Zusätzlich: Die WM und Promotion in Bodstedt 2018 gilt als Auslandsregatta im Sinne des Auslandskriteriums des aktuellen WMA Modus.

  2. Die Wertung DNC wird vergeben für ein Boot, das in einer Wettfahrt nicht gemeldet ist. Dies gilt für die Wertung der Regatten innerhalb des aktuellen WMA Modus. Für die Wertung DNC gibt es die Summe der gemeldeten Boote in der Wettfahrtserie +1. Alle anderen Boote (wie DNS, DSQ; RET usw.) die nach A11 eine Wertung erhalten, bekommen die Summe aller in der Teilwettfahrt gemeldeten Schiffe +1.