(letzte Änderungen durch die Mitgliederversammlung kursiv markiert)

Die Nominierung zur WM 2018 erfolgt nach folgendem Qualifikationsmodus, entsprechend dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.04.2017:

  1. Die Nominierung zur WM 2018 erfolgt durch drei Qualifikationsregatten. Diese drei Qualifikationsregatten werden durch die Klassenvereinigung bis zum 30.07.2017 benannt.
  2. Die Wertung erfolgt nach Anhang A der WR, insbesondere A9 ( Wertung einer Wettfahrtserie, die länger als eine Regatta ist).
  3. Sollten bis zum Abschluss der Wettfahrtserie nur fünf oder weniger Wettfahrten gewertet worden sein, erfolgt die Nominierung der WM Kader auf Grundlage der Rangliste, Stichtag eine Woche vor der dritten WMA.
  4. Nominierungsvoraussetzungen sind:
    • Alle Besatzungsmitglieder müssen Mitglied der Cadet KV sein
    • Nur die Besatzungsmitglieder der 3. WMA müssen im Zeitraum eines Jahres vor der letzten Qualifikationsregatta an einer ausländischen Cadetregatta teilgenommen haben. Der Nachweis der Teilnahme an einer ausländischen Regatta erfolgt durch Übersendung einer Ergebnisliste an den Sportwart bis 5 Tage vor der dritten WMA. Er liegt in der Verantwortung des Seglers.
    • Der/die Steuermann/frau verpflichtet sich, in der Crew-Zusammensetzung bei der WM zu segeln, wie die Besatzung bei der dritten WMA gemeldet/gestartet ist.
  5. Bei Verzicht einer Mannschaft auf die Nominierung rückt die nächste Mannschaft nach. Sind keine Nachrücker vorhanden, die die erforderlichen Kriterien erfüllen, können Mannschaften auf Antrag vom Vorstand nominiert werden.

Bei Krankheit des Vorschoters kann der Vorstand der GCCA auf schriftlichen Antrag einen Ersatzvorschoter genehmigen.


Interpretationen in Abstimmung mit den den Jugendsprechern (gültig bis zur Abstimmung dieser Interpretationen zum umwandeln in Änderungen am WMA Modus, bei der nächsten Mitgliederversammlung):

1. Zu 1 Die Nominierung zur WM erfolgt durch drei Qualifikationsregatten. Diese drei Qualifikationsregatten werden durch die Klassenvereinigung bis zum 30.07. des Vorjahres der WM benannt.

Der oben abgebildete WMA Modus ist von der Mitgliederversammlung beschlossen, der Vorstand kann daher keinerlei Änderungen oder Anpassungen am Modus vornehmen (Auch nicht das Datum). Um den Modus für die Folgejahre verwenden zu können, interpretiert der Vorstand fortan den Text so, als entspräche es dem Willen der Mitgliederversammlung, dass das Datum von Jahr zu Jahr angepasst werden soll.

2. zu 4.1 Alle Besatzungsmitglieder müssen zum Zeitpunkt der Nominierung Mitglied in einem Verein sein, der Mitglied der GerCCA ist und als aktive Segler an die GerCCA gemeldet sein.

Die aktuelle Änderung der Satzung ermöglicht es Seglern nicht mehrMitglied in der GerCCA zu sein. Demnach dürfte nach dem geltenden Modus niemand Qualifiziert werden. Um Segler zur weiterhin zur WM nominieren zu können, interpretiert der Vorstand fortan den Text so, als entspräche es dem Willen der Mitgliederversammlung, dass zu nominierende Segler Mitglied in einem Verein sein sollen, der Mitglied der GerCCA ist und dass sie als aktive Segler an die GerCCA gemeldet sein sollen,

3. Regatten in Deutschland mit Internationaler Beteiligung sind ausdrücklich keine ausländischen Regatten im Sinne von 4.2

Die aktuelle Formulierung im geltenden Modus lässt unter Umständen die Interpretation zu, dass ausländische Regatten auch nationale Regatten mit internationaler Beteiligung sein könnten. Um der ursprünglichen Intension der ausländischen Regatten nach zu kommen, interpretiert der Vorstand fortan den Text so, als entspräche es dem Willen der Mitgliederversammlung, dass Regatten in Deutschland ausdrücklich nicht das Auslandskriterium erfüllen können sollen.