Die Nominierung zur WM 2017 erfolgt nach folgendem Qualifikationsmodus:
Eine Nominierung erfolgt nur für eine Mannschaft in der gemeinsamen Besetzung von Steuermann und Vorschoter, wie sie zur Ausscheidungsregatta 2017 gestartet ist.
Es wird eine Summe gebildet aus:
- Ranglistenpunkte der Deutschen Meisterschaft 2016, multipliziert mit der Anzahl der gewerteten Wettfahrten, aber maximal mit dem Faktor 5 (auch verschiedene Vorschoter)
- Ranglistenpunkte der Rangliste mit Stand eine Woche vor der Ausscheidungsregatta in 2017, multipliziert mit dem Faktor 5 (auch verschiedene Vorschoter)
- Ranglistenpunkte der Ausscheidungsregatta in 2017 (siehe Regattaplan 2017), multipliziert mit der Anzahl der gewerteten Wettfahrten, aber maximal mit dem Faktor 5. (mit Vorschoter, der bei der WM teilnehmen würde)
Die Summe wird durch die Anzahl der berücksichtigten Wertungen dividiert.
Sieben Mannschaften werden bei Erfüllung des Ausland-Kriteriums* in der Reihenfolge
der berechneten Punkte – beginnend mit der höchsten Punktzahl – nominiert.
Bei Verzicht einer Mannschaft auf eine Nominierung rückt die nächste Mannschaft nach.
Sind keine Nachrücker vorhanden, die die erforderlichen Kriterien erfüllen, können Mannschaften auf Antrag vom Vorstand nominiert werden.
Bei Krankheit des Vorschoters kann der Vorstand auf Antrag einen Ersatzvorschoter genehmigen.
Voraussetzung für die Teilnahme
Es werden nur die Mannschaften berücksichtigt, bei denen Steuermann und Vorschoter vor dem Start der ersten Wettfahrt der jeweiligen Qualifikationsregatta Mitglieder der GerCCA sind bzw. im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft gemeldet sind. Rückwirkende Beitritte sind nicht möglich.
Betreuung
Die sportliche Betreuung wird durch die GerCCA organisiert. Anreise zum und Unterkunft
am Wettkampfort ist durch die Teilnehmer in Eigenregie zu organisieren. Die GerCCA wird, soweit möglich, bei der Vermittlung von Transport oder Unterkünften zwischen den Teilnehmern unterstützen.
*Auslandskriterium
Das Auslandskriterium beinhaltet, dass im Zeitraum eines Jahres vor der letzten Ausscheidungsregatta ein Platz in den ersten ¾ des Feldes bei einer Regatta im Ausland mit mind. 20 gestarteten ausländischen Teilnehmern erzielt wurde.
Wurde kein Platz in den ersten ¾ des Feldes erreicht, so ist der Nachweis über die Teilnahme an einer weiteren Regatta im Ausland mit mindestens 10 gestarteten Teilnehmern im entsprechenden Zeitraum zu erbringen.
Die Auslandsregatten müssen nicht im Regattaplan der GerCCA aufgeführt sein.
Die Übersendung der Ergebnisliste einer Auslandsregatta liegt in der Verantwortung des Seglers. Die Ergebnislisten müssen bis 5 Tage vor der Ausscheidungsregatta beim Sportwart vorliegen. Danach eingereichte Ergebnislisten werden nicht gewertet.